Spenden – Helfen – Glück stiften

Gute Idee. Gute Arbeit. Gute Ergänzung.

Die Stiftung Bürger für Bürger e.V. wurde 2016 gegründet. Der Verein Bürger für Bürger e.V. möchte auch weiter im Leben der Menschen in der Verbandsgemeinde Daun wirken und mit vielfältiger Unterstützung dort helfen, wo persönliche oder strukturelle Engpässe die Selbsthilfe nicht mehr ermöglichen.

Durch die Stiftung haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mit einer Zuwendung oder Spende diese Hilfe zur Selbsthilfe in ihren unterschiedlichen Facetten nachhaltig zu fördern und zu erweitern.

Bürger für Bürger e.V. – eine Sorgende Gemeinschaft

Der Verein Bürger für Bürger e.V. wurde 2012 zur Unterstützung von Menschen in der Verbandsgemeinde Daun, im Herzen der Vulkaneifel gegründet und verzeichnet seither einen stetig hohen Mitgliederzuwachs.

Mit Blick auf die Zunahme des Anteils der älteren Bürgerinnen und Bürger unserer Region hat es sich der gemeinnützige Verein zur Aufgabe gemacht, Menschen bei der Bewältigung alltäglicher Anforderungen zu unterstützen. Der Verein bietet gegen geringes Entgelt durch seine Mitglieder Unterstützung in unterschiedlichen Lebenslagen an.

Wir bieten Unterstützung im Haushalt, Garten, als Betreuung oder bei Fahrten.

Unser Auftrag: Sorgende Gemeinschaft

Wir schaffen eine Rückgratorganisation für Sorgende Gemeinschaften:

  • Gemeinsames Wirken mit vielen engagierten Partnern auf Augenhöhe
  • Umsetzung einer Vision der Sorgenden Gemeinschaft in allen Orten der Verbandsgemeinde Daun

Gute Ideen. Gute Arbeit. Gute Ergänzung.

Vieles konnte bisher mit den Geldern des Vereins umgesetzt werden. Auch künftig wollen wir für die Herausforderungen des demografischen Wandels gut aufgestellt sein, gute Ideen und Visionen umsetzen.

Spenden und Stiften

Sie können die Zwecke der Stiftung Bürger für Bürger e.V. durch Spenden und Zuwendungen unterstützen.

Spenden werden unmittelbar für die Verwirklickung der Zwecke der Stiftung Bürger für Bürger e.V. verwendet. Ein von Ihnen gespendeter Betrag fließt zeitnah in die von der Stiftung geförderten Projekte und Maßnahmen.

Zuwendungen erhöhen das Stiftungskapital der Stiftung Bürger für Bürger e.V. zu 80%. EIne von Ihnen geleistete Zuwendung sichert und stärkt die Arbeit der Stiftung auf lange Zeit.

Für Spenden und Zuwendungen gewährt Ihnen der Gesetzgeber steuerliche Vorteile:
20% des Gesamtbetrages der Einkünfte sind jährlich als Sonderausgaben abzugsfähig.
Für die Zuwendung in den Grundstock der Stiftung Bürger für Bürger e.V. können zudem bis zu 1.000.000€ (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2.000.000€) als Sonderausgaben steuerllich geltend gemacht werden. Dieser Betrag kann auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.

Erbeinsetzung / Vermächtnis:
Zuwendungen an die Stiftung Bürger für Bürger e.V. sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Stiftung Bürger für Bürger e.V.

Leopoldstraße 9 (altes Landratsamt)
54550 Daun
Tel: 06592 – 615 97 50
buero@buerger-daun.de

Armin Weber
Tel.: 06592 9356018
armin.weber@ksk-vulkaneifel.de

Michaek Hilsmann
Tel.: 06592 9351233
michael.hilsmann@ksk-vulkaneifel.de

Wenn Sie sich als Stifter/in für die Stiftung engagieren oder eine Stiftung in Ihrem Namen einrichten möchten, stehen Ihnen die Stiftungsberater der Sparkasse Vulkaneifel gerne zur Verfügung.

Die Stiftung Bürger für Bürger e.V. wird als Unterstiftung in From einer Zuwendung zur unselbstständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Krerissparkasse Vulkaneifel“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhabnd AG, Fürth, treuhänderisch verwaltet.

DT Deutsche Stiftungstreuhand AG
Schwabacher Str. 32, 90762 Fürth
Tel.: 0911 81 55 48-0
Fax: 0911 81 55 48-99
info@stiftungstreuhand.com
www.stiftungstreuhand.com

Konto/Stiftergemeinschaft KSK Vulkaneifel
IBAN: DE13 5865 1240 0000 3069 36

DIe Stiftung wurde als stuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes durch Bescheid des Finanzamtes Fürth vom 08.02.2024, Steuernummer 218/101/92914, anerkannt. Die Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Bei der Zuwendung handelt es sich nicht um einen Mitgliedsbeitrag.

Ihre Zuwendung kann steuerllich geltend gemacht werden. Zuwendungen bis einschließlich 300,00€ können Sie einfach mittels Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend machen. Übersteigt Ihre Zuwendung den Betrag von 300,00€, senden wir Ihnen gerne eine Zuwendungsbestätigung zu. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00€ werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00€ erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie bei Beträgen über 300,00€ im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an.

Ihre personenbezogenen Daten werden von der Stiftungstreuhänderin zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen, der Buchführung und der EInhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit b) und c) DSVGO. Mit Ihrer Spende/Zuwendung willigen Sie ein, dass ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, Spendenbetrag) an den Stiftungsrat und den Gründungsstifter Bürger für Bürger e.V. weitergeben werden können, um eine Danksagung an Sie zu ermöglichen.

Herausgeber: Bürger für Bürger e.V.
Gestaltung des Flyers: Jut Design, Julia Lenartz

Hinweis: Dies ist lediglich eine unverbindliche Informationsschrift. Für die Stiftung sind nur die in der Broschüre zur „Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Vulkaneifel – rechtliche, steuerliche und vertragliche Grundlagen“ gemachten Angaben maßgeblich.

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